Karl Tuschner
Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken

Glossar

Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB

Im Baugesetzbuch (BauGB) ist der Verkehrswert (Marktwert) wie folgt definiert:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Beleihungs- und Marktwert nach § 16 PfandBG

Im Pfandbriefgesetz (PfandBG) ist der Beleihungs- und Marktwert wie folgt definiert:

"Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt."

Marktwert (Market Value) nach EVS 1

In den EUROPÄISCHEN BEWERTUNGS STANDARDS (“EUROPEAN VALUATION STANDARDS - EVS 2012) ist der Marktwert (Market Value) wie folgt definiert:

"Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, zu dem ein Vermögensgegenstand in einem funktionierenden Markt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion auf Basis von Marktpreisen verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt."

"The estimated amount for which the asset should exchange on the valuation date between a willing buyer and a willing seller in an arm´s length transaction after proper marketing wherein the parties had each acted knowledgeably, prudently and without compulsion."

Anerkannter Marktwert (Market Value) nach TEGoVA

Die TEGoVA (The European Group of Valuers' Associations) erkennt folgende Definition des Martwertes an (TEGoVA´s Approved Definition of Market Value):

Der geschätzte Betrag, zu dem ein Vermögensgegenstand in einem funktionierenden Markt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

The estimated amount for which the asset should exchange on the valuation date between a willing buyer and a willing seller in an arm´s length transaction after proper marketing wherein the parties had each acted knowledgeably, prudently and without compulsion.

Beleihungswert (Mortgage Lending Value) nach EVS 2

In den EUROPÄISCHEN BEWERTUNGS STANDARDS (“EUROPEAN VALUATION STANDARDS - EVS 2012) ist der Beleihungswert (Mortgage Lending Value) wie folgt definiert:

"Beleihungswert” bezeichnet den Wert der Immobilie, der auf Grundlage einer vorsichtigen Bewertung ihrer künftigen Marktgängigkeit unter Berücksichtigung ihrer dauerhaften Eigenschaften, der normalen und örtlichen Marktbedingungen, der derzeitigen Nutzung sowie angemessener Alternativnutzungen ermittelt wird. Spekulative Elemente müssen bei der Bestimmung des Beleihungswerts außer Acht gelassen werden.

The value of the property as determined by a prudent assessment of the future marketability of the property taking into account long-term sustainable aspects of the property, the normal and local market conditions, the current use and alternative appropriate uses of the property. Speculative elements shall not be taken into account in the assessment of the Mortgage Lending Value.

Beizulegender Zeitwert (Fair Value) nach EVS 2

Der Zeitwert kann im Allgemeinen als Bewertungsgrundlage für Immobilien genutzt werden, wenn bestimmte Teilnehmer spezifische Interessen an einer tatsächlichen oder potenziellen Transaktion haben, anstatt einen größeren Markt für mögliche Bieter als Voraussetzung zu unterstellen. Damit gelangt man oft zu einem anderen Wert als dem Marktwert einer Immobilie. Für diesen Zweck hat man in den EUROPÄISCHEN BEWERTUNGS STANDARDS (“EUROPEAN VALUATION STANDARDS - EVS 2012) den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) wie folgt definiert:

Der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswertes oder Übertragung einer Verbindlichkeit in einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen unabhängigen Marktteilnehmern, die ihre Entscheidung in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Zielen treffen und in voller Kenntnis aller relevanten Fakten handeln, erzielt würde.

Diese Definition nimmt Bezug auf Markttransaktionen im Allgemeinen, bei denen nicht erwartet werden kann, dass die Einschätzung des Zeitwertes mit einer Einschätzung des Marktwertes übereinstimmt.

Fair Value may generally be used as a basis of valuation for real estate as between specific participants in an actual or potential transaction, rather than assuming the wider marketplace of possible bidders. As such, it may often result in a different value to the market value of a property. For this purpose it is defined as:

The price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between willing market participants possessing full knowledge of all the relevant facts, making their decision in accordance with their respective objectives.

This definition has regard to general market transactions where an opinion of Fair Value would not be expected to be the same as an opinion provided to Market Value.